Gestalten · 3.2
Baselines, Regulierung und Anwendbarkeit
Zeit: etwa 12–15 Minuten einschliesslich Aufgabe; Schätzung
Leitfrage: Welche Art von Verbindlichkeit besitzt eine Versionsangabe?
Lernziel: Du bestimmst Spezifikationsbezug, Reife und Anwendbarkeit getrennt.
Voraussetzungen: Die vorausgehenden Lektionen bis 3.1; insbesondere die dort erklärte Fallakte.
«FRMCS-konform» lässt zu viel offen
Die Talbahn erhält zwei Angebote mit derselben Aussage: «entspricht FRMCS». Eines verweist auf veröffentlichte Dokumente, das andere auf eine geplante Weiterentwicklung. Beide können über ihre Arbeit sprechen, doch sie belegen damit nicht denselben Stand.
Eine Projektbaseline ist der für ein Projekt kontrolliert festgelegte Stand seiner massgeblichen Unterlagen und Entscheidungen. Sie benennt einzelne Dokumente, Versionen, anwendbare Teile und begründete Abweichungen. Änderungen erfolgen nachvollziehbar, damit Anforderungen und Tests weiterhin dieselbe Grundlage haben.
Davon ist die Bezeichnung einer veröffentlichten FRMCS-Spezifikationsfamilie zu unterscheiden. «V2» oder «V3» ist keine vollständige Stückliste aller anzuwendenden Dokumentfassungen. Auch ein 3GPP Release bündelt einen Entwicklungsstand von Mobilfunkfunktionen; es ist weder ein FRMCS-Abnahmeprotokoll noch eine automatisch identische FRMCS-Version.
Den aktuellen Stand an einer Stelle führen
Die Seite «Stand & Zeitachse» enthält die datierten Angaben für diesen Lernpfad. Sie trennt veröffentlichte Grundlagen und angekündigte Meilensteine. So bleiben die Lektionen auch dann verständlich, wenn ein Termin später verschoben wird.
Ein zentraler Bezug ist FRMCS Baseline 0 in der mit der CCS TSI 2023 verbundenen ERA-Referenzliste. Die Liste enthält selbst einen Hinweis auf unvollständige On-Board-Spezifikationen für Ausschreibungen. Aus dem rechtlichen Referenzstatus darf deshalb nicht pauschal auf einen vollständigen, beschaffbaren Funktionsumfang geschlossen werden. [S16]
Die CCS TSI wurde inzwischen durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/693 vom 19. März 2026 geändert; diese Änderung trat am 5. Mai 2026 in Kraft. Für den Rechtsstand dieser Überarbeitung ist daher die CCS TSI 2023 einschliesslich dieser Änderung zu betrachten. Das ist keine Veröffentlichung von FRMCS V3 und setzt die Lehrausgaben 2.1.0 nicht automatisch an die Stelle der B0-Referenzen. [S40, S41]
B0 ist nicht Version 2.1.0. Die betrachtete ERA-Liste referenziert für FRMCS B0 FFFIS-7950 (Index 092), FU-7120/FRS (093), AT-7800/SRS (094), FIS-7970 (095) und TOBA-7510/TOBA-FRS (099) jeweils in Version 1.0.0. Der Kurs verwendet für FRS, SRS, FFFIS und TOBA-FRS bewusst die neueren Lehrausgaben 2.1.0. Die zum Referenzdatum eingesehene ERA-Liste führt diese B0-Indizes weiterhin mit 1.0.0. Die Lehrausgaben ersetzen diesen TSI-Referenzstand nicht automatisch. [S16, S41, S05, S06, S10, S39]
Für ein Projekt werden deshalb regulatorisch referenzierte Ausgabe, ergänzende technische Lehr- oder Entwicklungsquelle und tatsächlich vereinbarte Projektbaseline getrennt erfasst. Auch Version 2.1.0 darf nicht pauschal als vollständige Ausschreibungsgrundlage verstanden werden: Die TOBA-FRS enthält dazu in Anhang A weiterhin eine entsprechende Einschränkung. [S39]
Die UIC-Ankündigung vom April 2026 nennt V3p für November 2026 und einen ERA-abgestimmten V3-Satz für Dezember 2027 als geplante Ziele. Diese Planung ist von einer erfolgten Veröffentlichung und erst recht von nationaler Umsetzung zu trennen. [S17]
Vier Spalten verhindern einen Fehlschluss
Für TB-REQ-017 legt die Talbahn folgende Sicht an:
| Ebene | Zu dokumentieren | Damit noch nicht belegt |
|---|---|---|
| Fachliche Quelle | Dokument, Version, Fundstelle, Aussage | Rechtliche Anwendbarkeit auf das Projekt |
| Anwendbarer Rahmen | Rechtsraum, Systemumfang, verbindliche Referenzen | Verfügbarkeit im angebotenen Produkt |
| Implementierung | Produkt, Software, unterstützte Optionen | Funktion in der vollständigen Kombination |
| Projektnachweis | Testfall, Umgebung, Ergebnis, Freigabe | Gültigkeit für andere Stände und Szenarien |
Die Spalten sind kein zwingend linearer Zulassungsprozess. Sie sind eine Ordnungshilfe für unterschiedliche Behauptungen. Eine geplante Eigenschaft darf in einer Entwicklungsvereinbarung stehen; ihre spätere Lieferung und Prüfung müssen dann als Bedingungen sichtbar sein.
Reife ist auf eine Fähigkeit zu beziehen
Reife beschreibt hier, wie weit eine konkrete Fähigkeit hinsichtlich Spezifikation, Umsetzung und Nachweis abgesichert ist. Ein Produkt kann den einfachen Gruppenruf nachgewiesen haben, während die Rollenabbildung über eine IWF noch offen ist. Eine einzige Ampelfarbe für das ganze Produkt würde diesen Unterschied verdecken.
Für die Fallakte ergänzt die Talbahn darum nicht nur einen Dokumentstand, sondern auch die je Anforderung bekannte Implementierung und die noch fehlenden Belege. Plantermine stehen in einer eigenen Spalte.
Prüfe dein Verständnis
Ein Angebot verweist auf «FRMCS B0, 3GPP Release 18 und V3-ready». Welche drei Rückfragen sind besonders wichtig?
Musterantwort
Welche genauen Dokumentversionen und anwendbaren Anforderungen sind gemeint? Welche Funktionen sind im angebotenen Softwarestand bereits implementiert? Welche davon wurden in unserer Kombination getestet und welche sind nur vertraglich geplante Lieferungen? Zusätzlich muss der anwendbare Rechts- und Projektstand geklärt sein. Die drei Etiketten ersetzen keine dieser Angaben.
Das nimmst du mit
Eine Versionsangabe erhält ihren Wert durch Umfang, Status und zugehörigen Nachweis.
Deine Talbahn-Fallakte
Ergänze getrennte Spalten für B0-Referenzfassung, Lehrquelle 2.1.0, Projektbaseline und nachgewiesenen Produktstand.
Quellen
S05 · UIC FRMCS FRS FU-7120
Version: 2.1.0, 29.04.2025 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Funktionale Anforderungen, Identitäten, Functional Alias, Sprach- und Gefahrenkommunikation.
Geltungsgrenze: Lehrgrundlage, kein Beleg für vollständige Produktunterstützung.
Verwendet in: 1.2, 1.3, 1.6, 2.7, 2.8, 2.15, 2.20, 3.2
S06 · UIC FRMCS SRS AT-7800
Version: 2.1.0, 30.04.2025 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Systemanforderungen, Architektur, Dienst-/Transportzusammenspiel und Mobilität. Functional Alias: 11.6/21.3; Sprachprofile: 24.2.3.3 und 24.3.3.2–4; TSCTRL: 6.4.1.3.
Geltungsgrenze: Projektbaseline muss konkrete anwendbare Teile festlegen.
Verwendet in: 1.3, 2.4, 2.7, 2.9, 2.11, 2.13, 2.15, 2.16, 2.17, 2.18, 2.19, 3.2, 3.3, 3.16
S10 · UIC FRMCS FFFIS FFFIS-7950
Version: 2.1.0 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: 5.1/5.2 OBAPP, 5.3/5.4 TSAPP, 5.6 Tight Coupling, 5.7 Loose Coupling; 6.3/6.6/6.7 Sicherheitsbezüge.
Geltungsgrenze: Anwendungsschnittstellen; keine allgemeine Betriebsordnung für Leitstellen.
Verwendet in: 2.1, 2.6, 2.11, 3.2, 3.3, 3.16
S16 · ERA: CCS TSI Appendix A – Mandatory specifications
ERA: CCS TSI Appendix A – Mandatory specifications
Version: ETCS B4 R1 / RMR GSM-R B1 MR1 & FRMCS B0 / ATO B1 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Referenzliste, insbesondere EIRENE/ETCS-Einträge und Hinweise 7/9. FRMCS-Indizes 092–095 und 099 referenzieren jeweils Version 1.0.0; nicht 2.1.0.
Geltungsgrenze: Referenzstatus von Vollständigkeit und Beschaffbarkeit trennen; Liste ist nicht selbst das vollständige geltende Recht.
Verwendet in: 1.3, 1.9, 2.11, 2.16, 2.17, 3.2, 3.15
S17 · UIC: FRMCS Mega Meeting – Aligning the next steps
UIC: FRMCS Mega Meeting – Aligning the next steps
Version: 22.04.2026 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Absatz zu V3p November 2026 und ERA-abgestimmter V3-Satz Dezember 2027.
Geltungsgrenze: Angekündigte Ziele; zum Kursstichtag als Planung, nicht als erreichte Meilensteine behandelt.
Verwendet in: 3.2
S39 · UIC TOBA-7510: On-Board FRMCS Functional Requirements Specification
UIC TOBA-7510: On-Board FRMCS Functional Requirements Specification
Version: 2.1.0, 25.04.2025 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Abschnitte 3.3, 4 und 5: Zweck, Systemgrenze und funktionale Architektur; Abschnitt 7: funktionale Anforderungen; Anhang A: Interoperabilitätsbezug und Einschränkung für Ausschreibungen.
Geltungsgrenze: Primäre TOBA-Lehrquelle. ERA-Index 099 für FRMCS B0 referenziert dagegen 1.0.0. Auch 2.1.0 enthält im informativen Anhang A einen Hinweis auf Unvollständigkeit für die Ausschreibung von On-Board-Ausrüstung.
Verwendet in: 2.11, 3.2
S40 · ERA: Amendment to the CCS TSI Enters into Force
ERA: Amendment to the CCS TSI Enters into Force
Version: CCS-TSI-Änderung in Kraft seit 05.05.2026 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Einleitung: Durchführungsverordnung (EU) 2026/693 vom 19.03.2026 und Inkrafttreten.
Geltungsgrenze: ERA erläutert den Rechtsakt; projektbezogene Anwendbarkeit und Übergänge ergeben sich aus dem Rechtstext.
Verwendet in: 3.2
S41 · Durchführungsverordnung (EU) 2026/693 zur Änderung der CCS TSI
Durchführungsverordnung (EU) 2026/693 zur Änderung der CCS TSI
Version: 19.03.2026; in Kraft seit 05.05.2026 · Geprüft: 2026-10-11
Bezug: Änderung der Verordnung (EU) 2023/1695; Appendix A, FRMCS-Indizes 092–095 und 099 weiterhin 1.0.0.
Geltungsgrenze: Rechtsquelle; keine Aussage über Produktreife oder automatische Projektanwendbarkeit. Webabruf kann eine Zugangsschutzseite liefern; Inkrafttreten zusätzlich über S40 belegt.
Verwendet in: 3.2
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